Wenn in der Nachbarschaft gebaut wird ist es mit der Ruhe vorbei, denn eine Baustelle hat für die Anrainer meistens unangenehme Lärmbegleiterscheinungen. Rücksichtsvolle Bauherren und tolerante Nachbarn: Dieser Idealfall dürfte eine Wunschvorstellung sein. Die Realität sieht nämlich anders aus – und wie der OGH 2013 in seiner Entscheidung 5 Ob 57/13p entschieden hat ist es in diesem Zusammenhang auch nicht leicht, vor Gericht eine vorübergehende Mietzinsminderung aufgrund des Lärms zu erwirken, wenn auch dem Vermieter das Nachbargebäude selbst gehört.
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