Update: Fremdhändiges Testament

Wie bereits in einem früheren Beitrag[1] behandelt, gelten für Testamente, insbesondere für fremdhändig geschriebene und jene, die aus mehreren (losen) Blättern bestehen, strenge Formerfordernisse, um Gültigkeit zu erlangen. Nun hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) erneut in einem ähnlichen Fall zu urteilen und verschärfte dabei nochmals die Anforderungen an fremdhändige letztwillige Verfügungen.

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Testament mit Heftklammern verbunden – gültig?

Die Errichtung eines fremdhändig geschriebenen Testaments hat diversen Formvorschriften zu entsprechen, um gültig zu sein. Vor allem für solche fremdhändigen Verfügungen, die aus mehreren Blättern bestehen, gibt es strenge Erfordernisse, um einer möglichen Manipulation oder Fälschung zu entgehen. Doch in welcher Art und Weise dürfen die Blätter miteinander verbunden sein, damit das Testament auch gültig ist?

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Recht am Grab kann nicht (automatisch) geerbt werden

In Österreich wird durch die Entrichtung der Grabstellengebühr kein Kauf im eigentlichen Sinn durchgeführt, sondern man erwirbt lediglich ein (zeitlich begrenztes) Nutzungsrecht an der Grabstätte.[1] Neben diesem Recht treffen den Benützungsberechtigten aber auch Pflichten, welche in den jeweils geltenden Friedhofsordnungen dargelegt werden. So sind etwa die Zahlung der vorgesehenen Gebühr sowie die Pflege der Grabstätte von zentraler Bedeutung.

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Trotz Versöhnung: Ex-Frau erbt nicht

Erbstreitigkeiten zählen zu den emotionalsten und heftigsten Rechtskonflikten – nicht zuletzt deshalb, weil sie sich zumeist innerhalb der Familie zutragen. Die Formerfordernisse sind bei letztwilligen Verfügungen zum Schutze aller Beteiligten besonders hoch. Bei Missachtung dieser sind Rechtskonflikte vorprogrammiert.

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