In Österreich wird durch die Entrichtung der Grabstellengebühr kein Kauf im eigentlichen Sinn durchgeführt, sondern man erwirbt lediglich ein (zeitlich begrenztes) Nutzungsrecht an der Grabstätte.[1] Neben diesem Recht treffen den Benützungsberechtigten aber auch Pflichten, welche in den jeweils geltenden Friedhofsordnungen dargelegt werden. So sind etwa die Zahlung der vorgesehenen Gebühr sowie die Pflege der Grabstätte von zentraler Bedeutung.
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