Durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie wurden nicht nur viele Schulen durch die Umstellung auf Distance-Learning vor Herausforderungen gestellt, sondern auch Universitäten und deren Studenten. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass viele Studentenheimzimmer unbewohnt blieben. Doch durfte unter diesen Umständen ein Studentenheimvertrag vorzeitig gekündigt werden oder musste der vereinbarte Mietzins weiter entrichtet werden? Dies galt es in einem Rechtsstreit festzustellen, der bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gelangte.
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