Eine unterhaltsberechtigte (Ex-)Frau lernte nach ihrer Ehescheidung im Jahr 2013 einen Mann kennen, mit dem sie seit 2017 zwar im selben Wohnhaus aber getrennt in übereinander liegenden Wohnungen wohnt. Der geschiedene Ehegatte nahm darin die Begründung einer Lebensgemeinschaft an und sah sich daher berechtigt die weitere Unterhaltszahlung einzustellen. Seine Ex-Frau zeigte sich damit jedoch eher weniger einverstanden. Der daraus entstandene Unterhaltsstreit mündete in einen Rechtsstreit, der sogar den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigen sollte.
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