Halloween-Streich endet vor Gericht

Am 31. Oktober 2018 bewarf ein 13-jรคhriger Bub gemeinsam mit anderen Jugendlichen die Fensterscheibe des Geschรคfts des spรคteren Klรคgers mit zwei rohen Eiern. Der Geschรคftsbetreiber, der den Vorfall bemerkte, nahm aus ร„rger die Verfolgung auf und konnte den Eierwerfer sogar einholen. Er ergriff den Buben an dessen Rucksack, der sich jedoch aus den Trรคgern befreien und somit davonlaufen konnte. Daraufhin stรผrzte der Mann und zog sich dabei Verletzungen zu. Er klagte den Buben auf Schadenersatz, doch wรผrden ihm die Gerichte recht geben?

Der Mann argumentierte, er sei den Jugendlichen nachgelaufen, um den Schaden โ€“ also die Reinigungskosten โ€“ von ihnen fordern zu kรถnnen. Dabei habe er versucht den Buben, in Ausรผbung seines Anhalte-[1] sowie Selbsthilferechts[2], anzuhalten, welcher sich infolgedessen rechtswidrig von ihm losgerissen habe. Allerdings konnte im Verfahren nicht festgestellt werden, ob der Mann die Verfolgung aufnahm, um die Identitรคt der Jugendlichen festzustellen oder Ansprรผche aus einer mรถglichen Sachbeschรคdigung gegen den Eierwerfer durchsetzen zu kรถnnen. AuรŸerdem sei an dieser Stelle anzumerken, dass die Verunreinigung der Glasscheibe nachtrรคglich von den Jugendlichen einfach, schnell und rรผckstandslos wieder entfernt werden konnte.

Das Erstgericht (Bezirksgericht Zell am See) sowie das Berufungsgericht (Landesgericht Salzburg) wiesen das Klagebegehren des Geschรคftsbetreibers ab. Die Gerichte fรผhrten aus, dass zwar auch Private (gemรครŸ ยง 80 Abs 2 StPO) zur Anhaltung einer Person auf verhรคltnismรครŸige Weise berechtigt sind, sofern diese eine strafbare Handlung ausfรผhre bzw. zuvor ausgefรผhrt habe. Jedoch besteht dieses Recht nur bei mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen. Das Beschmutzen einer Fensterscheibe, die leicht zu reinigen sei, mit zwei rohen Eiern stelle ihrer Ansicht nach aber keine Sachbeschรคdigung im Sinne des ยง 125 StGB dar.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestรคtigte die Ansicht der Vorinstanzen. Der Mann habe den Buben zudem nicht deshalb anhalten wollen, um die staatliche Strafverfolgung zu erleichtern oder zu ermรถglichen. Die Anhaltung sei daher nicht gerechtfertigt gewesen und der Bub habe sich daher nicht rechtswidrig dagegen gewehrt. Auch kรถnne sich der Mann nicht auf sein Selbsthilferecht berufen, da er die Jugendlichen nicht verfolgte, um deren Identitรคten festzustellen, sondern bloรŸ aus (verstรคndlichem) ร„rger รผber deren Verhalten und die daraus resultierende Verunreinigung seiner Glasscheibe. Der OGH verwies zudem darauf, dass die SelbsthilfemaรŸnahme nicht gerechtfertigt sei, sofern der zu sichernde Anspruch in Wahrheit nicht bestand, die behรถrdliche Hilfe durchaus rechtzeitig gewesen wรคre oder der Eingriff im konkreten Fall bei der gebotenen Abwรคgung der wechselseitigen Interessen รผbermรครŸig war.[3]

Da die Verfolgung des Klรคgers auf einen von der Rechtsordnung nicht geschรผtzten Zweck abzielte, habe er die aus seinem Sturz resultierenden bedauerlichen Folgen selbst zu tragen. Er habe somit keinen Schadenersatzanspruch gegen den Jugendlichen.

Entscheidung: OGH 25.05.2020, 1 Ob 68/20m


[1] Vgl. ยง 80 Abs 2 StPO.

[2] Vgl. ยงยง 13, 344 ABGB.

[3] Vgl. OGH 20.12.2017, 10 Ob 34/17y; RIS-Justiz RS0009027.

Kind bei Piรฑataspiel verletzt โ€“ Schadenersatz?

Fรผr viele Kinder ist die eigene Geburtstagsfeier das Highlight des Jahres. Eine Geburtstagstorte, viele Gรคste sowie auch gemeinsame Partyspiele und Aktivitรคten dรผrfen dabei nicht fehlen. Doch dass ein Kindergeburtstag nicht immer komplikationslos und vor allem verletzungsfrei verlรคuft, zeigt beispielsweise der vorliegende Fall, welcher sogar in einen Rechtsstreit mรผndete.

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Kein Schadenersatz trotz Behandlungsfehlers

Ein Mann war seit 2016 wegen wiederholter Infekte der Atemwege bei seinem Hausarzt in Behandlung. Im Februar 2019 verstarb er an den Folgen einer Lungenkrebserkrankung, welche erst im Jรคnner des vorherigen Jahres entdeckt wurde. Die Erben des Mannes klagten den Mediziner auf Schadenersatz wegen รคrztlicher Fehlbehandlung, da er die Erkrankung schon frรผher hรคtte erkennen kรถnnen.

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Betrunkener Hochzeitsgast fรผr Sturz selbst schuld

Die nรคher rรผckenden Sommermonate sowie die steigenden Temperaturen haben unter anderem zur Folge, dass vermehrt Hochzeiten gefeiert werden. Auch der vorliegende Fall hat seinen Ausgangspunkt in einer Hochzeitsfeier. Ein Hochzeitsgast kam am Heimweg, aber noch in der unmittelbaren Gegend des Veranstaltungsorts, zu Sturz und zog sich dabei Verletzungen zu. Er klagte den Gastwirt auf Schadenersatz โ€“ mit Erfolg?

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Sturz wegen Rollsplitt โ€“ kein Schadenersatz

Ein Motorradfahrer, der aufgrund der wechselnden Lichtverhรคltnisse den Zustand der StraรŸe nicht erkennen konnte, kam auf einer GemeindestraรŸe wegen Rollsplitts zu Sturz und zog sich dabei Verletzungen zu. Zwar warnte ein Schild mit dem Gefahrenzeichen fรผr „Achtung Baustelle“ und der Zusatztafel „Rollsplitt“ vor der Gefahrenstelle, allerdings fiel die Tafel um und war so fรผr den Motorradfahrer nicht mehr sichtbar. Der Mann klagte daraufhin die Gemeinde als Wegehalterin[1] gemรครŸ ยง 1319a ABGB (Allgemeines bรผrgerliches Gesetzbuch) auf Schadenersatz.

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Kind nicht an Hand gehalten โ€“ Verletzung der Aufsichtspflicht?

Die Hinweistafel mit der bekannten Aufschrift โ€žEltern haften fรผr ihre Kinderโ€œ ist wohl den meisten gelรคufig, doch bedeutet es nicht das ausnahmslose Einstehenmรผssen der Eltern fรผr jegliche durch ihre Kinder verursachten Schรคden. Die Haftung der die mit der Obsorge anvertrauten Personen knรผpft hier an die schuldhafte Vernachlรคssigung ihrer Aufsichtspflicht an.[1] Diese Schuldfrage galt es im vorliegenden Fall, in welchem es zu einem Unfall zwischen einem Radfahrer und einem viereinhalbjรคhrigen Kind gekommen ist, zu klรคren.

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Busreise: Gepรคckkennzeichnung erforderlich

Reisen mit dem Bus โ€“ fรผr die einen die Horror-Vorstellung schlechthin, fรผr die anderen erholsam, praktisch und preiswert. Dazu passend hat der OGH im April festgehalten, dass den Fahrgast ein Mitverschulden trifft, wenn er das Reisegepรคck trotz Aufforderung beim Buchungsvorgang und in den Geschรคftsbedingungen des Busunternehmers nicht kennzeichnet.

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Kein Liebhaberwert fรผr eine Sichtschutzhecke

Wer kennt sie nicht: die beliebten Nachbarschaftsstreits. Hรคufig lรถsen scheinbar banale
Kleinigkeiten groรŸe Rechtsstreits aus. Grund fรผr den vorliegenden Rechtsstreit war eine
durch Zurรผckschneiden zerstรถrte Sichtschutzhecke.

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Schimmel: normales Lรผften reicht

In den dรผsteren und feuchten Herbststunden steigt das Risiko des Schimmelbefalls innerhalb der Wohnung. Nicht nur รคrgerlich, sondern auch gesundheitsschรคdigend. Der OGH setzte sich im Zuge der Entscheidung 8 Ob 34 /17h mit der Frage auseinander, wem bei normalem Lรผftverhalten die Schimmelbildung bei einer Mietwohnung zuzurechnen ist.

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