#20 Whistleblowing

Zum kleinen Jubiläum der 20. Folge von PLUS iuris hat sich Prof. Kletečka den Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Georg Schima (Schima Mayer Starlinger und WU Wien) zu einem Gespräch über das Whistleblowing eingeladen. Die diesbezügliche EU-Richtlinie (2019/1937) hätte schon zum 17.12.2021 umgesetzt werden müssen. Österreich ist hier also säumig. Auch Deutschland ist in Verzug, dort liegt aber immerhin ein Gesetzesentwurf vor. Prof. Georg Schima wird die Regelungen der Richtlinie und jene des deutschen Entwurfs vorstellen. Dabei werden unter anderem die Fragen behandelt, welche Meldekanäle herzustellen sind, wann man Verletzungen des EU-Rechts öffentlich machen darf und welchen Schutz die Whistleblower genießen.

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#19 Assistierter Suizid

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer spricht in Folge 19 von PLUS iuris über den assistierten Suizid nach dem Sterbeverfügungsgesetz. Er behandelt dabei das Sterbehilfe-Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), den menschenrechtlichen Kontext und die einzelnen Regelungen des Sterbeverfügungsgesetzes. Prof. Klaushofer lehrt an der PLUS Verfassungs- und Verwaltungsrecht und ist Leiter des Instituts für Menschenrechte. Diese Folge ist die Übernahme eines Vortrags, den Prof. Klaushofer am 10.3.2022 bei einer Veranstaltung der Katholischen Aktion Salzburg gehalten hat. PLUS iuris darf sich bei dem Vortragenden, der Veranstalterin und den Mitveranstaltern Hospiz Bewegung Salzburg, Österreichisches Institut für Menschenrechte und Plattform für Menschenrechte herzlich bedanken.

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#14 Lockdown die Zweite

Am Dienstag, 3. November 00:00 Uhr, tritt der zweite Lockdown in Kraft. Prof. Andreas Kletečka spricht deshalb in der 14. Folge PLUS iuris mit Mag. Dominik Prankl (Sigmund Freud Privatuniversität), der die erste COVID-Verordnung erfolgreich beim VfGH bekämpft hat, über die neue Verordnung. Es werden die wichtigsten Beschränkungen erörtert und aufgezeigt, dass auch die neue Verordnung zumindest in einem Punkt gesetzwidrig ist.

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