In den düsteren und feuchten Herbststunden steigt das Risiko des Schimmelbefalls innerhalb der Wohnung. Nicht nur ärgerlich, sondern auch gesundheitsschädigend. Der OGH setzte sich im Zuge der Entscheidung 8 Ob 34 /17h mit der Frage auseinander, wem bei normalem Lüftverhalten die Schimmelbildung bei einer Mietwohnung zuzurechnen ist.
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