Einen wesentlichen Bereich des Familienrechts stellt das Abstammungsrecht dar, welches die „Herkunft“ des Kindes in rechtlicher Hinsicht regelt und somit die Abstammung von einer bestimmten Mutter und von einem bestimmten Vater festlegt. In den meisten Fällen wird die Abstammung des Kindes eher unkompliziert festgelegt werden können. Doch ergeben sich in der Praxis immer wieder Fälle, in denen die Abkunft im ersten Moment nicht eindeutig feststeht.
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