Ein Mann war seit 2016 wegen wiederholter Infekte der Atemwege bei seinem Hausarzt in Behandlung. Im Februar 2019 verstarb er an den Folgen einer Lungenkrebserkrankung, welche erst im Jänner des vorherigen Jahres entdeckt wurde. Die Erben des Mannes klagten den Mediziner auf Schadenersatz wegen ärztlicher Fehlbehandlung, da er die Erkrankung schon früher hätte erkennen können.
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