Kündigungen erreichen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit ein Rekordhoch. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, muss er sich an bestimmte – vor allem kollektivvertragliche – Vorschriften halten. Gilt ein über WhatsApp übermitteltes Foto der schriftlichen Kündigungserklärung trotz Schriftformerfordernis in diesem Zusammenhang als gültige Arbeitgeberkündigung?
Weiterlesen „Kündigung per WhatsApp – gültig?“Ausgewählte OGH Entscheidungen: jeden Montag um 15:00 Uhr auf PLUS iuris. Mehr Infos dazu finden Sie hier.