Wie Prof. Kletecka in der sechsten Folge PLUS iuris zeigt, ist nach den COVID-19-Verordnungen viel mehr erlaubt, als gemeinhin angenommen wird.
Der Sozialminister Rudolf Anschober (Die Grünen) versucht, mit dem heftig umstrittenen „Ostererlass“ nachzubessern. Es wird zudem die Frage beleuchtet, ob die Regierung mit ihren Regelungen die Entschädigung nach dem Epidemiegesetz umgeht. Weiters werden die Regelungen zur Wohnungsmiete, zum Arbeitsrecht, den Verbraucherkrediten, den Verzugszinsen und zur Vertragsstrafe im 2. bis 5. COVID-19-Gesetz dargestellt.
Den PLUS iuris Podcast für österreichisches und europäisches Recht können Sie direkt auf der Website hören, auf Spotify oder iTunes.1
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Weitere Informationen werden voraussichtlich in einem weiteren Podcast zur Thematik rund um „Covid-19“ folgen.
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