#21: Die Flucht ins Privatrecht โ€“ Steht dieย โ€žZielsteuerung Gesundheitโ€œย vor der Aufhebung?

Die 21. Folge von PLUS iuris beschรคftigt sich mit der Flucht der Verwaltung ins Privatrecht. Die Professoren Benjamin Kneihs (PLUS) und Andreas Kleteฤka (PLUS) beleuchten gleich mehrere Aspekte dieses Phรคnomens. Sie streifen dabei kurz die Vertragsraumordnung und die Frage des Rechtsschutzes bei der Priorisierung der COVID 19-Impfung. Im Zentrum steht aber ein Prรผfbeschluss des VfGH vom Oktober 2021, der die Aufhebung der Kernbestimmungen der sogenannten โ€žZielsteuerung Gesundheitโ€œ als sehr wahrscheinlich erscheinen lรคsst. Dabei geht es um nichts weniger, als um die Frage der bundesweiten Steuerung der Ansiedelung von Krankenanstalten und Ambulatorien. Um kompetenzrechtliche Schwierigkeiten zu โ€žumgehenโ€œ, hat hier der Gesetzgeber nรคmlich die Erlassung von Verordnungen kurzerhand einer privatrechtlichen GmbH (Gesundheitsplanungs GmbH) รผberantwortet.[1],[2]


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[1] Der Prรผfbeschluss des VfGH ist abrufbar unter: https://www.vfgh.gv.at/downloads/pruefungsbeschluesse/VfGH-Pruefungsbeschluss_2021.10.06_V_46_2019-11.pdf

[2] Die Folge wird durch Musik von https://www.musicfox.com/ unterstรผtzt.

#20 Whistleblowing

Zum kleinen Jubilรคum der 20. Folge von PLUS iuris hat sich Prof. Kleteฤka den Rechtsanwalt Hon.-Prof. Dr. Georg Schima (Schima Mayer Starlinger und WU Wien) zu einem Gesprรคch รผber das Whistleblowing eingeladen. Die diesbezรผgliche EU-Richtlinie (2019/1937) hรคtte schon zum 17.12.2021 umgesetzt werden mรผssen. ร–sterreich ist hier also sรคumig. Auch Deutschland ist in Verzug, dort liegt aber immerhin ein Gesetzesentwurf vor. Prof. Georg Schima wird die Regelungen der Richtlinie und jene des deutschen Entwurfs vorstellen. Dabei werden unter anderem die Fragen behandelt, welche Meldekanรคle herzustellen sind, wann man Verletzungen des EU-Rechts รถffentlich machen darf und welchen Schutz die Whistleblower genieรŸen.

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1 Unterstรผtzt durch Gemafreie Musik von musicfox

#16 Das Anti-Terrorgesetz

In der Folge #16 von PLUS iuris ist Strafrechtsexperte Prof. Hubert Hinterhofer zu Gast. Prof. Kletecka spricht mit ihm รผber das Anti-Terrorpaket. Es liegt dazu ein Gesetzesentwurf vor, den die Regierung in Reaktion auf den Terroranschlag vom 2. November 2020 auf den Weg gebracht hat. Prof. Hinterhofer zeigt auf, dass dieses durchaus sinnvolle Bestimmungen enthรคlt, jedoch auch ein entbehrlicher weiterer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch kommen soll.

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