#2 Neues Gewährleistungsrecht und Nachhaltigkeit

In der zweiten Folge von PLUS iuris stellen wir mit Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber (Salzburg) die Frage, ob das neue Gewährleistungsrecht etwas für die Nachhaltigkeit leisten kann.

Im Frühjahr 2019 wurden von der Europäischen Union zwei Verbraucherschutzrichtlinien1 erlassen. Eine der beiden Richtlinien, nämlich die Warenkaufrichtlinie (Warenkauf-RL), hat große Auswirkungen auf die Mängelhaftung (Gewährleistung) für Waren.

Prof. Faber behandelt im Podcast die Warenkauf-RL unter dem Blickwinkel der geplanten Obsoleszenz, worunter man die absichtliche Verkürzung der Gebrauchsdauer von Produkten durch den Hersteller versteht. Es wird aufgezeigt, dass in der Warenkauf-RL erstmals nicht nur von subjektiven (meint vertraglich vereinbarten), sondern auch von objektiven Anforderungen an Waren die Rede ist. Prof. Faber weist darauf hin, dass zu diesen objektiven Anforderungen auch die Haltbarkeit zählt. Er sieht darin eine Möglichkeit, gewährleistungsrechtlich gegen geplante Obsoleszenzen vorzugehen. Ob die Gewährleistung aber tatsächlich einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann, hängt von der Umsetzung der Warenkauf-RL durch den österreichischen Gesetzgeber ab.

Den PLUS iuris Podcast für österreichisches und europäisches Recht können Sie direkt auf der Website hören, auf Spotify oder iTunes.

#2 Neues Gewährleistungsrecht und Nachhaltigkeit

1 RL über über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs

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