Eierwerfer haftet nicht für Sturz des nacheilenden Geschäftsinhabers

Halloween naht und somit auch damit verbundene – mehr oder weniger beliebte – Bräuche. Passend zum Thema hat sich der OGH vergangenen Mai doch tatsächlich mit der Frage beschäftigt, ob ein Eierwerfer für den Sturz eines aus Ärger nacheilenden Geschäftsinhabers haftet.

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