Keine Kostenübernahme bei Haarausfall

Ein 30-jähriger Wiener, dem ein androgonetischer (anlagebedingter) Haarausfall diagnostiziert wurde, leidet unter erheblichem Haarverlust. Um diesem einigermaßen entgegenwirken zu können, greift er auf bestimmte Präparate und andere Behandlungsmaßnahmen zurück. Infolgedessen begehrte der Mann von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Übernahme der dafür benötigten Kosten, welche ihm diese jedoch verwehrte. Es folgte ein Rechtsstreit bis hin zum Obersten Gerichtshof (OGH).

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Geschlechtsumwandung hat Auswirkung auf Pension

Die Alterspension steht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) jenen (versicherten) Personen zu, die das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht sowie die Mindestversicherungsdauer („Wartezeit“) erfüllt haben. Das Regelpensionsalter beträgt zurzeit für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre.[1] Doch welches geschlechtsspezifische Pensionsantrittsalter gilt für eine Personen, die sich im Laufe ihres (Berufs-)Lebens einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat?

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