Ein 30-jähriger Wiener, dem ein androgonetischer (anlagebedingter) Haarausfall diagnostiziert wurde, leidet unter erheblichem Haarverlust. Um diesem einigermaßen entgegenwirken zu können, greift er auf bestimmte Präparate und andere Behandlungsmaßnahmen zurück. Infolgedessen begehrte der Mann von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Übernahme der dafür benötigten Kosten, welche ihm diese jedoch verwehrte. Es folgte ein Rechtsstreit bis hin zum Obersten Gerichtshof (OGH).
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