Ein anzüglicher Witz, wiederholte Annäherungsversuche oder ein gar übergriffiger Kollege: Sexuelle Belästigung findet häufig auch am Arbeitsplatz statt. 2017 stellte der OGH diesbezüglich in einer richtungsweisenden Entscheidung fest, dass eine belästigte Person grundsätzlich keine Abwehrhaltung zeigen muss.
Weiterlesen „Sexuelle Belästigung: keine Pflicht zur Abwehrhaltung“Ausgewählte OGH Entscheidungen: jeden Montag um 15:00 Uhr auf PLUS iuris. Mehr Infos dazu finden Sie hier.