#14 Lockdown die Zweite

Am Dienstag, 3. November 00:00 Uhr, tritt der zweite Lockdown in Kraft. Prof. Andreas Kletečka spricht deshalb in der 14. Folge PLUS iuris mit Mag. Dominik Prankl (Sigmund Freud Privatuniversität), der die erste COVID-Verordnung erfolgreich beim VfGH bekämpft hat, über die neue Verordnung. Es werden die wichtigsten Beschränkungen erörtert und aufgezeigt, dass auch die neue Verordnung zumindest in einem Punkt gesetzwidrig ist.

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#14 Lockdown die Zweite

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3 Antworten auf “#14 Lockdown die Zweite”

  1. Zu § 2 (1) 1. Satz Covid 19 Schutzmaßnahmenverordnung: Es soll auch das bloße „Verweilen“ (bloß) ausserhalb des „eigenen“ privaten Wohnbereichs nach 20 Uhr verboten sein. Damit wäre z.B. ein Abendessen bei einem anderen Familienmitglied ab 20 Uhr rechtswidrig. Zweifel an der sachlichen Rechtfertigung sind angebracht.

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  2. Unklar auch § 4 (1) dahingehend, ob die Maskenpflicht im letzten Satz auch „private“ Fahren gemäß erstem Satz oder nur Taxi etc. gemäß zweitem Satz betrifft. Wohl letzteres, da ansonsten die ersten beiden Sätze ohnehin verbunden hätten werden können und die Maskenpflicht den privaten Bereich (wozu auch KFZ gehören) auch in den übrigen Bestimmungen nicht betrifft. Mehr Klarheit wäre dennoch angebracht, da auch die 1. Variante nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

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