In der dritten Folge behandelt Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka (Salzburg) die sogenannten Streuschäden.
Darunter versteht man Ansprüche, die so gering sind, dass sie von Verbrauchern nicht geltend gemacht werden. Mit diesen Streuschäden werden von Unternehmern in der EU jährlich ca € 50 Mrd verdient.
Prof. Kletečka zeigt auf, dass das Recht hier den Unternehmer unter Umständen sogar dazu zwingt, sich rechtswidrig zu verhalten. Bei den möglichen Abhilfen geht er vor allem auf die EU-Sammelklage ein, für die der Europäische Rat am 28. 11. 2019 grünes Licht gegeben hat.1
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1 Vorschlag der Kommission für eine Verbandsklagen-RL vom 11.04.2018: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52018PC0184; Beratungsergebnisse des Rates zum Vorschlag einer Verbandsklagen-RL vom 28.11.2019: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14600-2019-INIT/de/pdf.